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Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Vereins „ELITA – Gesellschaft für Kunst, Kultur und Bildung e.V.“


1. Anmeldung

Für alle Kurse/Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich (im Aufnahmeantrag, per E-Mail oder in anderer Schriftform). Eine Voranmeldung kann telefonisch, persönlich, per Fax oder E-Mail gemacht werden. Die erste Lektion kann als eine Probelektion besucht werden. Besteht nach der Probelektion kein Interesse für weitere Kursbesuche, bleibt die Probelektion kostenlos. Bei einer Fortsetzung an der Kursteilnahme wird die 1. Lektion als Bestandteil der Monatszahlung (bei Kinderkursen) oder als Bestandteil des Kurszahlung (bei Erwachsenen Kursen) berechnet. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vereins „Elita – Gesellschaft für Kunst, Kultur und Bildung e.V.“

Neuanmeldungen sind je nach Aufnahmekapazität zu jeder Zeit möglich.

Eine schriftliche Anmeldebestätigung für die Teilnehmer erfolgt nicht.

2. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer/einem Veranstaltung/Kurs zustande. Die Teilnahme an Veranstaltungen/Kursen der „Elita – Gesellschaft für Kunst, Kultur und Bildung e.V.“ verpflichtet zur Eintragung in die Teilnehmerliste (persönliche Daten und Adresse) und zur Zahlung der Kursgebühren und des Jahresbeitrages.

3. Rücktritt bei Voranmeldung

a) Der Verein „Elita – Gesellschaft für Kunst, Kultur und Bildung e.V. kann von dem Vertrag zurücktreten

• wenn die Mindestzahl von Teilnehmern nicht erreicht wird

• wenn der/die vom Verein „Elita – Gesellschaft für Kunst, Kultur und Bildung e.V.“ verpflichtete Dozent/-in aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der Vereins liegen (z. B. Krankheit), ausfällt.

b) Rücktritt durch die Teilnehmer

• Eine kostenlose Stornierung der Voranmeldung (gilt nicht für Wochenend-Seminare) ist bis 5 Tage vor Beginn durch eine schriftliche oder telefonische Kündigung bei dem jeweiligem Kursleiter möglich.

• Eine Rückerstattung nach einer stattgefunden Veranstaltung ist generell nicht möglich.

• Eine Rückerstattung des Jahresbeitrages ist nicht möglich.

• Ein kostenloser Rücktritt von Wochenendseminaren ist nur bis 4 Werktage vor deren Beginn möglich.

Bei Nichtteilnahme eines Kurses oder Seminars ohne Kündigung ist die volle Kursgebühr zu entrichten.

4. Erlöschen der Mitgliedschaft und Kündigung

Die Mitgliedschaft im Verein erlischt durch Kündigung, Ausschluss oder Tod. Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand des Vereins. Der Austritt kann kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss mindestens drei Monate zuvor schriftlich dem Vorstand vorliegen.

Der Beirat kann ein Mitglied ausschließen, wenn es trotz Mahnung den Vereinsbeitrag oder Kursgebühr nicht zahlt, oder wenn es durch sein Verhalten das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigt.

Beim Ausscheiden eines Mitglieds erlischt jeglicher Anspruch an den Verein.

5. Unterrichtsausfall

• Unterrichtsstunden, die auf Veranlassung oder Krankheit des Schülers ausfallen, sind gebührenpflichtig.

• Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass entsprechend der Regelung des Infektionsschutzgesetzes ein angemeldetes/-r Kind/Jugendlicher/Erwachsener mit einer ansteckenden Krankheit nicht an einer unserer Maßnahmen teilnehmen darf. Ein Merkblatt zu übertragbaren Krankheiten siehe unten. Treten derartige Krankheiten während einer Veranstaltung auf, muss der Teilnehmer zurückgeschickt werden, falls nicht eine andere Maßnahme/Unterbringung ärztlich angeordnet wird.

• Unterrichtsstunden, die durch Erkrankung des Kursleiters ausfallen, sind bis zu zwei Unterrichtsstunden im Schuljahr gebührenpflichtig. Für darüber hinaus ausgefallene Stunden werden nach Terminvereinbarung nachgeholt.

• Unterrichtsstunden, die aufgrund einer anderweitigen beruflichen oder sonstigen Verpflichtung des Kursleiters ausfallen, werden nachgeholt (nach Terminvereinbarung).

• In den Schulferien (nach dem Schulferienkalender in Bayern) findet kein Unterricht für Kinder statt.

• Unterrichtsstunden, die durch Regierungsanordnungen ausfallen (z.B. Lockdowns wegen Infektionsschutzgesetz und andere Maßnahmen, die nicht vom Verein „Elita – Gesellschaft für Kunst, Kultur und Bildung e.V.“ oder vom Kursleiter bestimmt werden können, sind zahlungspflichtig und werden sobald es wieder möglich wird, nachgeholt. Falls alternative Formen der Kommunikation für Kursfortsetzung geeignet sind (Onlinekurse, Videokonferenzen usw.) können diese nach Absprache mit dem Kursleiter gewählt werden.

• Unterrichtsstunden und Verpflichtungen, die durch Höhere Gewalt (Force Majeure) ausfallen, werden nicht zurück erstattet (s. P. 11).

6. Bezahlung

Die vereinbarten Gebühren werden mit dem Zustandekommen des Vertrages (Unterschrift des Anmeldeformulars) zur Zahlung fällig. Sie werden über Bankabbuchungsverfahren eingezogen. Ihre Abbuchungsermächtigung gilt nur für die Dauer des Vertrages. Die Zahlung für Kinderkurse erfolgt monatlich und wird jeweils zum 3. des Monats per Lastschrift abgebucht. Die Stunden, die in den Kinderkursen auf gesetzliche Feiertage und Schulferien (nach dem Schulferienkalender in Bayern) fallen, sind zahlungspflichtig (ausgenommen in Monat August).

Bei Erwachsenen Kursen und Seminaren sind die Kursgebühren 14 Tage vor Kursbeginn in Voraus zu bezahlen.

Bei Minderjährigen sind die gesetzlichen Vertreter zur Zahlung verpflichtet. Bankspesen bei Widerspruch oder Rückgabe trägt der Kontoinhaber. Wir weisen darauf hin, dass bei falsch angegebenen Bankverbindungen oder Rücklastschriften derzeit 5,– € Gebühren anfallen, die wir berechnen müssen.

7. Jahresbeitrag

„Elita – Gesellschaft für Kunst, Kultur und Bildung e.V.“ ist ein gemeinnütziger Verein und wird als solcher durch ihre Mitglieder und deren Jahresbeiträge unterstützt.

Durch die Bezahlung des Jahresbeitrags werden die Teilnehmer passive Mitglieder des Vereins. Dadurch sind sie an der Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen/Kursen berechtigt.

Der Jahresbeitrag beträgt 35 Euro im Jahr. Bei Erwachsenen wird der Jahresbeitrag zum Anfang des Kalenderjahres abgebucht/bezahlt, bei Kinder und Jugendlichen im August für das kommende Schuljahr.


8. Prüfungen und Bescheinigungen

Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung. Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn die Kursstunden mindestens für ein Schuljahr (ausgenommen Krankmeldungen) besucht wurden.

9. Urheberschutz

Fotografieren und audiovisuelle Aufnahmen jeglicher Art für die Teilnehmer sind in den Veranstaltungen/Kursen nicht gestattet. Das Kopieren lizenzierter Software ist verboten. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung des Vereins „Elita – Gesellschaft für Kunst, Kultur und Bildung e.V.“ auf keine Weise vervielfältigt oder weitergegeben werden.

10. Haftung

Die Haftung des Vereins „Elita – Gesellschaft für Kunst, Kultur und Bildung e.V.“ für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen dies auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vereins zurückzuführen ist.

Die Teilnehmer sind für den pfleglichen Umgang mit dem Schuleigentum verantwortlich. Sie haften für etwaige Schäden. Bei minderjährigen Schülern tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung und Haftung.

11. Leistungsumfang und Schriftform

Der Umfang der Leistungen des Vereins „Elita – Gesellschaft für Kunst, Kultur und Bildung e.V.“ ergibt sich aus der Kursbeschreibung des erscheinenden Programms.

Mündliche Kurs-/ Veranstaltungsterminänderungen sind nach der Absprache mit jeweiligem Kursleiter möglich.

Änderungen jeder Art bedürfen der Schriftform.

12. Höhere Gewalt (Force Majeure)

Soweit der Verein „Elita – Gesellschaft für Kunst, Kultur und Bildung e.V.“ in Folge Höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert ist, wird sie von diesen Pflichten befreit. Dabei werden vorgeleistete Zahlungen und Jahresbeiträge nicht zurück erstattet.

Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht abwendbares oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Stromausfall, notwendige Reparaturarbeiten, Maschinenschäden, betriebliche Ausfälle von Anlagen, fehlerhafte Anlagen oder notwendige Installationen, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Betriebsstörungen, Streik und Aussperrung, soweit die Aussperrung rechtmäßig ist, oder gesetzliche Bestimmungen oder Maßnahmen der Regierung oder von Gerichten oder Behörden (unabhängig von der Rechtmäßigkeit).

Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen und über die Gründe der Höheren Gewalt und die voraussichtliche Dauer zu

informieren. Sie wird sich bemühen, mit allen technisch möglichen und wirtschaftlich zumutbaren Mitteln dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen zur Erfüllung dieses Vertrages wiederhergestellt werden.

13. Datenschutz

Die auf diesem Aufnahmeantrag erhobenen Daten werden vom Verein benötigt, um sicherzustellen, dass dem Mitglied seine Rechte als Vereinsmitglied gewährt werden können und gleichzeitig überprüft werden kann, ob das Mitglied seinen vereinsrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen ist. Die Daten werden vom Verein elektronisch verarbeitet und gespeichert. Der Verein trägt dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten des Mitglieds durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt werden. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben. Beim Vereinsaustritt werden die personenbezogenen Daten, soweit sie nicht zur Erfüllung steuerlicher Pflichten des Vereins benötigt werden, gelöscht.

Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (insbesondere §§ 34, 35) das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.

Die Öffentlichkeitsarbeit spielt eine bedeutende Rolle auch für Vereine. Dazu gehören Veröffentlichung von in den Veranstaltungen/Kursen/Konzerten/ Theatervorführungen usw. entstandenen Bild-, Film-, Tonaufnahmen, sowie die Veröffentlichungen in der Presse, im Internet, Werbung und/oder auf unserer eigenen Website (auch Informationen zu den aktuellen Terminen, besonderen Veranstaltungen wie auch die Chronik). Diese bezieht sich auch auf einzelne Arbeiten, Unikate (z. B. die Kunstwerke), die bei uns ausgestellt werden usw.

Dazu ist eine schriftliche Erklärung des Teilnehmers (im Aufnahmeantrag) erforderlich.

Verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist der Vereinsvorstand, Marina Lo Ré, Buchloer Str. 15, 87600 Kaufbeuren


Merkblatt Infektionsschutz Belehrung (hier öffnen)


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